Lüdde Hus Mitteldiek auf Nordstrand

Inselidylle auf der Insel an Land im Nationalpark Wattenmeer

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Gastaufnahmebedingungen:

§1 Mietobjekt:

Das Mietobjekt befindet sich auf der Nordseehalbinsel Nordstrand im Alten Koog.


§2 Mietzins

Den Mietpreis entnehmen sie der Hompage unter dem Menüpunkt Preise. Der Vermieter erhebt bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 30%. Der Restbetrag wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf das Geschäftskonto des Vermieters überwiesen.


§3 Umfang der Nutzung

Das Mietobjekt darf nur mit der vorher vereinbarten Personenzahl belegt werden. Sollten weitere Personen dazu kommen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Eine Überbelegung berechtigt uns als Vermieter zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung. Eine Untervermietung ist ausdrücklich nicht erlaubt.

 

§4 Schäden

Der Gast hat das Objekt sowie das Inventar pfleglich zu behandeln.

Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen Abhilfe zu verlangen und alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.

Die Schäden, die durch den Mieter, Mitbewohner oder Besucher entstehen oder die der Mieter aus sonstigen Gründen zu vertreten hat, werden vom Mieter ersetzt.

 

§5 Buchungsbestätigung

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Anfrage durch eine Buchungsbestätigung bestätigt und/oder, sollte die Zeit für weiteren Schriftverkehr nicht ausreichen, die Wohnung schriftlich zugesagt und bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

§6 Stornierung bzw. Rücktritt

Als eingetragener Gastgeber des Nordseeheilbades Nordstrand richtet sich der Vermieter nach den von der Kurverwaltung vorgesehenen Gastaufnahmebedingungen (sollten die Bedingungen nicht in den eigenen AGB´s des Vermieters anderweitig aufgeführt worden sein). Diese Gastaufnahmebedingungen entsprechen den Vorgaben des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes (DEHOGA).

 

Für das Ferienhaus "Lüdde Hus Mitteldiek" gelten damit folgende Gastaufnahmebedingungen:  

1. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchsversicherung empfohlen.

2 a) Der Gastgeber ist Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.

2 b) Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 1 errechneten Betrag zu bezahlen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadensersatzforderung. Nach der Rechtssprechung gilt eine Forderung des Gastgebers von 90% bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern als richtig.


Aktuelle Mietbedingungen zu Zeiten Corona:

Gilt im Inland ein generelles Beher­bergungs­verbot, hat das zur Folge, dass Hotels, Pensionen und Vermieter von Ferien­wohnungen Buchungen nicht durch­führen können. Somit ist ein Aufenthalt in unserem Ferienhaus nicht möglich und es entfällt unser Anspruch gegen Sie als Reisekunde auf Zahlung.

In dem Falle können Sie die Reise kostenfrei stornieren und erhalten die geleisteten Zahlungen erstattet oder können Ihren Aufenthalt gerne auf einen anderen freien Zeitraum umbuchen.

 

Gäste können Ihre Reise ebenfalls kostenfrei stornieren oder umbuchen, wenn am Urlaubs­ort oder in dessen unmittel­barer Nähe zum Reisezeitraum eine offizielle Reisewarnung des Landes besteht.

 

In der Person des Reisenden liegende Tatsachen wie die Zugehörig­keit zu Corona-Risiko­gruppen und eine damit einhergehende individuelle Gesund­heits­gefähr­dung sowie eine eigene Erkrankung eines Mitreisenden an Corona berechtigen nicht zum kostenlosen Storno („Rück­tritt“) oder Umbuchen des Aufenthaltes.

Aus diesem Grunde denken Sie bitte gegebenenfalls an eine eigene Reiserücktrittskosten – bzw. Reiseabbruchskostenversicherung.

Das gilt auch, wenn der Reisende aus einer Region kommt, die als Risiko­gebiet ausgewiesen ist und damit einhergehende Einschränkungen für die Person des Reisenden bestehen.

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